DEINE VORTEILE DURCH DIE ENTLASTUNGSPAKETE
- Höherer Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2022
10.347 Euro von der Rente bleiben komplett steuerfrei! - Energiepreispauschale
Bis Mitte Dezember erhältst Du 300 Euro von der Rentenversicherung extra. - Senkung der Umsatzsteuer für Gas
Du zahlst von Oktober bis März 2024 anstatt 19 Prozent nur 7 Prozent Steuer auf Gasverbrauch. - Soforthilfe im Dezember
Im Dezember übernimmt der Bund als Soforthilfe die in diesem Monat fällige Abschlagszahlung auf Gas und Fernwärme. Das heißt: Die Versorger erheben sie nicht und bekommen das fehlende Geld vom Bund erstattet. Vermieter verrechnen die staatliche Dezember-Hilfe mit den Abschlagszahlungen der Mieter*innen. - Die Gaspreisbremse kommt!
Im zweiten Schritt werden Verbraucher*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen spätestens ab März 2023 durch die Bremse entlastet – eine Rückwirkung schon zum 1. Februar streben wir an. Gaskunden erhalten einen verminderten Gaspreis von 12 Cent je Kilowattstunde für 80 Prozent ihres bisher üblichen Verbrauchs. Für Fernwärme gilt ein Preis von 9,5 Cent. - Härtefälle
Es wird zudem einen Härtefallfonds geben, damit Heizöl-, Pellet- sowie alle anderen Kundinnen und Kunden im Notfall ihre Energie-Rechnungen bezahlen können. - Strompreisbremse ab Januar
Ab Januar 2023 deckeln wir den Strompreis für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs bei 40 Cent pro Kilowattstunde. - Deutschlandticket für den ÖPNV
Das Deutschlandticket wird schnellstmöglich – nach Möglichkeit zum 1. Januar 2023 – eingeführt. Es wird 49 Euro pro Monat (Einführungspreis) kosten, digital und bundesweit gültig und monatlich kündbar sein. - Keine CO2-Preiserhöhung
Außerdem wird es 2023 keine CO2-Preiserhöhung geben, um die Preise nicht weiter zu treiben.
Seit Juli 2022 entlasten wir beim Strompreis durch die Streichung der EEG-Umlage. Im Oktober ist zudem der Mindestlohn auf 12 Euro gestiegen. Eine deutliche Gehaltserhöhung für Millionen Menschen – vor allem Frauen und besonders in Ostdeutschland.
Unsere Zusammenfassung zeigt lediglich einen Überblick über mögliche Entlastungen, nicht aber den individuellen Anspruch sowie die Höhe der Leistungen. Der SPD Parteivorstand übernimmt Dritten gegenüber keine Gewähr für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der dargestellten Entlastungen.